AGB


 AGB




1. Vertragsinhalt und Geltung:


Diese AGB bilden die Grundlage für jede Geschäftsbeziehung zwischen "Natürlich mit Hund" und ihren Kunden, die am Unterricht/Coaching/Training/Kursen/Events/Workshops teilnehmen. Die Teilnahme impliziert die Akzeptanz dieser AGB.

2. Vertragsschluss:

Die Anmeldung zu Unterricht/Coaching/Training/Kursen/

Events/Workshops/etc. stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar.

Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch "Natürlich mit Hund" zustande. Durch den Vertragsabschluss gelten diese AGB als anerkannt.


 

3. Dienstleistungen und Zahlungsbedingungen:

 Erstgespräch und Einzelstunden:

sind vorab nach Erhalt der Rechnung durch Überweisung zu bezahlen. Die Preise sind auf der Website ersichtlich und können zudem auch erfragt werden.

Der erste Termin, in der Regel ein Erstgespräch, gilt erst mit Zahlungseingang als fest gebucht.

Absagen von Terminen müssen spätestens 24 Stunden vor dem regulären Termin erfolgen. Andernfalls muss der volle Preis berechnet werden.


 
Langzeitbetreuungsangebote:

Bei Langzeitbetreuungsangeboten „ein gelungener Start“, „Herzensreise“ und „tiefe Verbundenheit“ verpflichtet sich der Kunde zu einer verbindlichen Zahlung der monatlichen Gebühr über 3, 6 oder 12 Monate.

Genaue Zahlungstermine, sind der Anmeldung zu entnehmen.



Absagen müssen 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. So dann kann ein nächstmöglicher Ausweichtermin festgelegt werden. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Nachholung.

Ein Anspruch auf Minderung des Beitrages besteht generell nicht.


 Gruppenstunden:

Beim „Gelegenheitsticket“ (5X Gruppenstunde Gültigkeit 6 Monate) für Gruppenstunden besteht keine Möglichkeit auf einen festen Platz in der Gruppe. Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, ansonsten muss der Termin regulär berechnet werden.

Beim "Gelegenheitsticket" muss sich generell rechtzeitig zu der gewünschten Gruppenstunde angemeldet werden.

Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einer bestimmten Gruppe.

Mit den Monatsangeboten „Durchstarter“ und „Trainingsjunkies“ kann je nach Paket 1- oder 2-mal pro Woche eine Gruppenstunde besucht werden.

Es besteht die Möglichkeit auf einen festen Platz in einer Gruppe, wenn dieser frei ist.

Bei flexibler Teilnahme muss sich auch hier, rechtzeitig angemeldet werden.

Es besteht generell kein Anspruch auf eine Gutschrift bei Nichtnutzung des vollen Angebots.

Ein gebuchter Platz in einer Gruppenstunde, der nicht wahrgenommen werden kann, muss unverzüglich abgesagt werden. Sowohl beim Gelegenheitstickets als auch beim „Durchstarter“ und „Trainingsjunkies“ Angebot.


 Kurse/Events/Workshops und ähnliche:

Die Teilnahmegebühr ist mit Erhalt der Rechnung zu begleichen. Der Platz gilt erst nach Zahlungseingang als fest gebucht.

Absagen:

> 4 Wochen vor dem 1.Termin/Beginn 100% Erstattung der Kursgebühr

> 2 Wochen vor dem 1.Termin/Beginn    50% Erstattung der Kursgebühr

< 2 Wochen vor dem 1.Termin Beginn keine Erstattung.


6. Ausfälle und Absagen durch Natürlich mit Hund:

Bei Einzelstunden/ Erstgesprächen, wird ein alternativer Termin zur Nachholung vereinbart.

Bei Kursausfällen wird ein alternativer Termin zur Nachholung vereinbart.

Bei Workshops und Events ist in der Regel direkt ein Ausweichtermin festgelegt.

Bei den Gruppenstunden gilt, Ausfälle von bis zu 8 Wochen im Jahr durch Fortbildungen, Urlaub und Krankheit sind in den *Monatsangeboten* bereits eingerechnet.  Urlaube und Fortbildungen werden frühzeitig auf der Website bekanntgegeben und/oder können erfragt werden.


7. Rücktritt vom Vertrag:

Die Hundeschule "Natürlich mit Hund" kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält oder das Ziel der Ausbildung gefährdet.
 

8. Haftpflichtversicherung und Verantwortung:

Jeder teilnehmende Hund muss über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Der Hundehalter ist während des Unterrichts für seinen Hund verantwortlich und haftet nach den gesetzlichen Regelungen für jegliche Schäden.


9. Impfschutz:

Jeder Hund muss über einen ausreichenden Impfschutz verfügen, der durch Vorlage des Impfausweises nachgewiesen werden muss.


10. Haftung:

"Natürlich mit Hund" übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen.


 

11. Erfolgsgarantie:

Die Hundeschule übernimmt keine Erfolgsgarantie für die vermittelten Inhalte, verpflichtet sich jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.
 

12. Datenschutz:

Personenbezogene Daten des Kunden werden für interne Zwecke erhoben, gespeichert und verarbeitet


13. Urheberrecht

Sämtliche Unterlagen von „Natürlich mit Hund“, die dem Kunden im Rahmen des Unterrichts ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichem Schutz. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen. Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih oder die Vermietung sind hiermit ausdrücklich untersagt.


14. Unwirksamkeitsklausel

Die Unwirksamkeit einzelner §§ dieser AGB´s haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zufolge.


15. Haftung für Links

Die mobile Hundeschule „Natürlich mit Hund“ distanziert sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Webseiten. Für diese Inhalte sind die jeweiligen Eigentümer der Webseiten verantwortlich. Der Inhalt dieser Webseite darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers weder kopiert, verbreitet, verändert noch auf andere Weise verwendet werden.


16. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Gelsenkirchen 


AGB´S für den Gassi-Service

 

Diese folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen dem Gassi-Service von „Natürlich mit Hund“ (Manuela Rullik) und dem Auftraggeber:

 

Vertragspartner:

Der Vertrag kommt zwischen der Firma „Natürlich mit Hund“ (Manuela Rullik), im Folgenden „Gassi-Service“ und dem Besitzer des Hundes, im Folgenden „Hundehalter“ oder „Auftraggeber“ zustande.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme: 

1. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Parasiten und Krankheiten ist. Außerdem versichert der Hundehalter, dass der Hund gegen Tollwut geimpft ist. Der Impfausweis des Hundes ist auf Nachfrage vorzuzeigen.

2. Der Hundehalter versichert, dass er im Falle einer ansteckenden Erkrankung seines Hundes den Gassi-Service sofort darüber in Kenntnis setzt. 

3. Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegt, welche die Fremdbetreuung beinhaltet. Die Versicherungsunterlagen sind auf Nachfrage vorzuzeigen. Bei Vertragsabschluss muss die Versicherungsnummer sowie der Versicherungsname hinterlegt werden. 

4. Läufige Hündinnen werden nicht in einer Gruppe mitgenommen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises oder auf Ersatztermine. 

5. Sollte der Hundehalter die Läufigkeit der Hündin nicht rechtzeitig bemerken und dem Gassi-Service mitgeteilt werden, so übernimmt der Gassi-Service für die Folgen eines ungewollten Deckungsaktes keine Haftung. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters. Die Haftung vom Gassi-Service ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

6. Der Gassi-Service wird vom Hundehalter über den vorhandenen (Grund-)Gehorsam informiert. 

7. Der Hundehalter versichert, dass der Hund weder bissig noch abgerichtet ist. Kommt es durch eine verschwiegene Aggression zu einer Beschädigung an dem Gassi-Service so haftet hierfür allein der Hundehalter. Der Hundehalter haftet für jegliche Beschädigungen an dem Gassigänger, für Verdienstausfälle und für alle Kosten die in Zusammenhang mit der Beschädigung entstehen. 

8. Es werden keine Hunde mit den folgenden Erziehungshilfen betreut: Stromhalsband, Endloswürgehalsband, Stachelhalsband und ähnliche. 

9. Sofern der Hund an einer Schleppleine geführt werden soll, ist ein gut sitzendes Brustgeschirr Voraussetzung dafür. Es wird keine Schleppleine an dem Halsband des Hundes befestigt. Die Schleppleine muss vom Hundehalter gestellt werden. 

10. Der Hundehalter ist dazu verpflichtet, dem Gassi-Service eine ausreichende Sicherung (Halsband, Geschirr, Leine, Maulkorb) des Hundes zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht, behält der Gassi-Service sich das Recht vor, den Hund nicht auszuführen.

11. Der Gassi-Service behält sich das Recht vor seine eigenen Halsbänder, Geschirre und Leinen für die Betreuung zu verwenden. Hält der Gassi-Service es für nötig zum eigenen oder zum Fremdschutz dem Hund einen Maulkorb anzulegen, so kann dies ohne Rücksprache mit dem Hundehalter stattfinden. 

 

Leistungserbringung: 

1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Beschreibungen aus dem Gassi-Service Vertrag.

2. Der zu betreuende Hund wird an dem vom Hundehalter gewünschten Ort abgeholt und auch dorthin zurück gebracht. 

3. Der Gassi-Service verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten, zu transportieren bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz zu beachten.

4. Der Gassi-Service umfasst folgende Leistungen: Anfahrt und Abfahrt zum Hundehalter, Anleinen und/ oder Anziehen des Hundes, Ableinen des Hundes, ggf. Transport des Hundes, ein lockerer Spaziergang zum lösen und erkunden der Umwelt, ggf. Beschäftigung des Hundes, ggf. Abtrocknen des Hundes. Die dazu nötigen Utensilien werden dem Gassi-Service vom Hundehalter gestellt.

5. Folgende Leistungen sind im Gassi-Service nicht enthalten: Erziehungseinheiten des Hundes und zusätzliche Schulung des Hundehalters. Sofern der Hundehalter Trainingsbedarf hat, kann ein Einzeltraining oder ggf. Gruppentraining unter zusätzlicher Vergütung gebucht werden. 

6. Die gebuchte Gassi-Zeit beginnt ab dem Moment, wo der Gassi-Service die Haustür aufschließt und endet in dem Moment, wo der Gassi-Service die Haustür wieder schließt. 

7. Der Gassi-Service erfragt beim Kennenlerngespräch eine Zeitspanne, in der er den Hund für den Spaziergang abholen kann. Es besteht seitens des Hundehalters kein Anspruch auf eine feste Uhrzeit, da diese aufgrund von Ausfällen oder Notfällen variieren kann. 

8. Im Preis enthalten ist das lockere und langsame Ausführen zu Fuß sowie kleine dem Hund angepasste Beschäftigungseinheiten. Auslastungen, wie Fahrradfahren, Joggen, etc. können nach Absprache stattfinden. 

9. Der Hundehalter hat erst Anspruch auf eine verbindliche Zusage, sobald der Gassi-Service-Vertrag unterschrieben vorliegt. Vorherige Nachfragen und Absprachen sind bis dahin unverbindlich. Es werden keine Termine reserviert oder blockiert. 

10. Platzreservierungen können seitens des Gassi-Service nicht garantiert werden. Dies bezieht sich auf Gassi-Service Abos sowie auf Gassi-Service Einzelbuchungen.

 

Zahlungsbedingungen/Preiserhöhungen,Kündigung & Widerrufs-Frist:

1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung in der Leistungsbeschreibung genannten Preise.

2. Sollten die Preise erhöht oder geändert werden, werden Sie mindestens vier Wochen im Voraus darüber informiert. 

3. Preiserhöhungen beziehen sich auch auf die laufenden Verträge.

4. Das Entgelt der Leistungserbringung wird vom Hundehalter im Voraus geleistet oder sofort nach Rechnungsstellung. Das Entgelt ist zum 1. des jeweiligen Monats fällig. Ist spätestens am Abend des 1. des Monats das Geld nicht auf dem Firmenkonto eingegangen, so findet am Folgetag keine Betreuung statt. Die Betreuung wird erst wieder aufgenommen, sobald das Geld auf dem Firmenkonto eingegangen ist. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung der nicht betreuten Tage. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Geldeingang rechtzeitig verbucht wird. Eine Information über das Ausbleiben der Betreuung durch den Gassi-Service erfolgt nicht. 

5. Das Monatsabo ist ein Festpreis, der unabhängig von Urlaub, Krankheit, Feiertagen und anderweitigen Ausfällen vom Gassi-Service oder dem Hundehalter gezahlt werden muss. Demzufolge erfolgt keine Rückerstattung oder Anspruch auf Ersatz der nicht genutzten Abo-Tage. Das Monatsabo beinhaltet 30 Urlaubstage des Gassi-Service pro Jahr sowie 20 Krankheitstage und anderweitige Ausfalltage des Gassi-Service. Für diese Tage findet keine Rückerstattung statt und es werden keine Ersatztermine gestellt. Das gleiche gilt ebenfalls für den Urlaub und jegliche Ausfälle des Hundehalters. Der Jahresurlaub für das folgende Jahr wird jeweils im Dezember des Vorjahres dem Hundehalter für seine Planung mitgeteilt. Eventuelle Änderungen sind möglich und werden dem Hundehalter vier Wochen im Voraus mitgeteilt.

6. Absagen/Ausfälle seitens des Gassi-Service berechtigen den Hundehalter nicht dazu, den Preis des Abos zu mindern.

7. Für Kündigungen von Abonnements gilt eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung ist in Textform an die Adresse vom Gassi-Service Natürlich mit Hund zu schicken. Eine Kündigung vor Ablauf des vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich. 

8. Das Abonnement läuft – auch nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit von 3 Monaten – weiter, sofern nicht termingerecht gekündigt wird. 

9. Ausdrücklich befristete Abonnements enden mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.

10. Widerrufs-Frist: Der Hundehalter hat das Recht, seinen abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform an die Adresse vom Gassi-Service Natürlich mit Hund zu schicken.

 

Sonderkündigungsrecht:

1. Im Falle eines tragischen Vorfalls, zum Beispiel in Form von einem Beißunfall, behält sich der Gassi-Service das Recht vor, die Betreuung des Hundes fristlos zu kündigen. Die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende muss dabei nicht eingehalten werden. Es erfolgt keine Rückerstattung für den restlichen Zeitraum des Monats. 

2. Sofern es zum Tod des Hundes kommt, ist der Hundehalter dazu berechtigt, das Monatsabo fristlos zu kündigen. Der Hundehalter ist dazu verpflichtet dem Gassi-Service eine Bestätigung über das Ableben des Hundes vorzulegen. Es erfolgt dann eine Rückerstattung für den restlichen Zeitraum des Monats. 

3. Ein Umzug des Auftraggebers berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts. 

4. Eine Änderung der finanziellen Situation des Auftraggebers (z.B. Jobverlust, Kurzarbeit, Krankengeld etc.) berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts.

5. Die Abgabe/Verkauf des Hundes berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts.

6. Krankheit des Hundes und des Hundehalters berechtigt nicht zum Gebrauch des Sonderkündigungsrechts.

7. Sollte der Gassi-Service feststellen, dass eine problemfreie Betreuung des Hundes nicht möglich ist, behält er sich das Recht vor die Betreuung fristlos zu kündigen. Die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende muss dabei nicht eingehalten werden. Es erfolgt dann eine Rückerstattung für den restlichen Zeitraum des Monats. 

 

Witterung: 

1. Der Gassi-Service findet grundsätzlich bei jeder Wetterlage statt. Sind die Witterungsbedingungen unzumutbar für Mensch und Tier, werden die Spaziergänge abgekürzt oder abgesagt.

2. Bei folgenden Witterungsbedingungen behält sich der Gassi-Service das Recht vor, die Termine zu verkürzen oder komplett abzusagen: vereiste Straßen, starker Schneefall, übermäßige Hitze & Kälte, Sturm, starkes Gewitter, starker Platzregen, Hochwasser und starker Hagel. 

3. Es besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Gassi-Service Preises oder auf Ersatztage für die ausgefallenen Termine. Diese Eventualitäten sind in den Abo-Preisen mit einkalkuliert und fallen unter anderweitige Ausfalltage.

4. Der Hundehalter wird so früh wie möglich über die Verkürzung oder die Absage des Termins/der Termine in Kenntnis gesetzt.

 

Haftungsausschluss:

1. Während der Betreuungszeit durch den Gassi-Service bleibt der Eigentümer Tierhalter des Hundes im Sinne §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

2. Die Haftung vom Gassi-Service ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Aussage bezieht sich auf alle folgenden Haftungsausschlüsse: 

3. Für Schäden, die der Hund bei anderen Hunden oder Menschen anrichtet, haftet allein der Hundehalter. 

4. Richtet der Hund beim Gassi-Service Schäden an (z.B. zerbissene Autoinnenteile, Kleidung, Leinen etc.) so haftet hierfür der Hundehalter.

5. Der Hundehalter versichert, dass er für jegliche Personenschäden, die er beim Gassi-Service anrichtet, in voller Höhe aufkommt. Sollte der zu betreuende Hund den Gassi-Service so ernsthaft verletzen, dass der Gassi-Service Ausfalltage hat, kommt hierfür in voller Höhe der Hundehalter auf. 

6. Der Gassi-Service haftet nicht für Spielzeug, Halsbänder, Geschirre, Leinen oder anderweitige Führungshilfen (Maulkorb, Führhalfter etc.). 

7. Der Hundehalter versichert dem Gassi-Service, dass der Hund weder bissig noch abgerichtet ist.

8. Für Schäden und Krankheiten, die der Hund während der vereinbarten Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt der Gassi-Service keine Haftung.

9. Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Unfälle, Beißereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen oder sogar das Ableben des Hundes besteht. Hierfür haftet allein der Hundehalter.

 

Freilauf/Auslauf ohne Leine:

1. Für den Freilauf/Auslauf ohne Leine ist ein gewisses Grundgehorsam Voraussetzung. Die Haftung vom Gassi-Service ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

2. Beim Freilauf/Auslauf ohne Leine in den erlaubten Gebieten erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Eigentümers des Hundes. 

3. Freilauf/Auslauf ohne Leine findet nur nach persönlicher Vereinbarung statt. Die Haftung vom Gassi-Service ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 

4. Sofern ein Freilauf/Auslauf ohne Leine von dem Hundehalter gewünscht ist, muss dies schriftlich als Sondervereinbarung festgehalten werden.

 

Arbeitszeit: 

1. Der Gassi-Service arbeitet von montags bis freitags. Die Betreuung samstags, sonntags und feiertags findet nur nach Absprache statt. 

2. Für die Betreuung sonntags und feiertags wird ein Zuschlag von 50% auf den Gassi-Preis berechnet.

 

Versicherungen: 

1. Der Gassi-Service versichert, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Diese kann auf Anfrage beim Auftraggeber vorgelegt werden.

2. Der Gassi-Service versichert, dass er über eine Schlüsselversicherung verfügt. Diese kann auf Anfrage beim Auftraggeber vorgelegt werden.

 

Mitarbeiter/Ersatz:

1. Der Gassi-Service behält sich das Recht vor, qualifizierte Mitarbeiter/einen qualifizierten Ersatz aus organisatorischen Gründen für die Ausführung der Dienstleistung einzusetzen.

2. Wenn der Hundehalter die Betreuung durch eine Ersatzperson ablehnt, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Termins. 

3. Der Gassi-Service versichert, dass seine Mitarbeiter/Ersatzpersonen ebenfalls über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert sind. 

 

Absagen/Verspätungen durch den Gassi-Service:

1. Absagen/Verspätungen durch den Gassi-Service können aus organisatorischen Gründen anfallen, z.B. wenn eine Notfall Situation eintritt (ein Hund muss beispielsweise in die Tierklinik) oder wenn z.B. ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auftritt (der Gassi-Service steht beispielsweise im Stau). In diesen Fällen werden die Absagen und Verspätungen nachgeholt oder es wird ein qualifizierter Ersatz vom Gassi-Service gestellt. Verspätungen durch den Gassi-Service werden, wenn möglich, sofort nachgeholt. Ansonsten wird ein Ersatztermin vereinbart. Der Hundehalter hat vier Wochen Zeit diesen Ersatztermin mit dem Gassi-Service abzusprechen. Nach der Frist von vier Wochen besteht kein Anspruch mehr auf Ersatzleistung.

2. Die Absagen/Verspätungen beziehen sich nicht auf Ausfalltage, z.B. bedingt durch die Witterung (s.o.) oder auf Krankheitstage des Gassi-Service. Diese Eventualitäten sind in dem Monatsabo berücksichtigt. In diesen Fällen besteht weder ein Recht auf eine Erstattung des Gassi-Service-Preises noch auf Ersatztermine. 

3. Eine Vertretung aufgrund von Urlaub oder Krankheit des Gassi-Service findet nicht statt. Diese Ausfälle sind in den Abo-Preisen enthalten. Der Hundehalter ist dazu verpflichtet, sich selbst um eine anderweitige Betreuung zu kümmern. 

4. Im Falle einer Absage/Verspätung des Gassi-Service wird der Hundehalter so früh wie möglich darüber informiert.

 

Absagen/Verspätungen durch den Hundehalter:

1. Verspätungen des Hundehalters zu den vereinbarten Terminen gehen allein zu Lasten des Hundehalters und berechtigen weder zu einer Minderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vereinbarten Betreuungszeit. Sollte es dem Gassi-Service durch die Verspätung des Hundehalters nicht mehr möglich sein, den Hund mitzunehmen, fällt dies allein zu Lasten des Hundehalters. Es besteht kein Recht auf eine Erstattung oder auf einen Ersatztermin.

2. Krankheiten vom Hundehalter berechtigen nicht zu einer kurzfristigen Absage, da der Hund trotzdem am Gassi-Service teilnehmen kann. Dies gilt auch, wenn der Hund wegen Urlaub des Hundehalters den Gassi-Service nicht in Anspruch nimmt. Fehl-/Ausfalltage seitens des Hundehalters werden weder erstattet/gutgeschrieben, noch ersetzt.

3. Erkrankungen des Hundes, die dazu führen, dass er nicht am Gassi-Service teilnehmen kann, berechtigen weder zu einer Erstattung des Gassi-Service Preises noch zur Vereinbarung von Ersatzterminen. 

 

Tierarztbesuche:

1. Wenn der Gassi-Service eine tierärztliche Behandlung während der Betreuungszeit für notwendig hält (z.B. bei Bewusstlosigkeit des Hundes, Aufnahme von Gift, lebensbedrohlicher Zustand des Hundes etc.), so willigt der Hundehalter bereits jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Hundehalters auf dessen Rechnung sich in tierärztliche Behandlung begibt. 

2. In Notfällen wird die nächstgelegene Tierklinik/Praxis aufgesucht.

3. Bei eventuellen anderen Verletzungen des Hundes wird eine vorherige telefonische Absprache mit dem Hundehalter geführt. 

4. Die entstehenden Kosten (Zeitaufwand, Fahrtkosten, Terminausfälle, Behandlungskosten, Medikamente etc.) werden allein durch den Hundehalter getragen.

 

Individuelle Sonderleistungen & Wünsche:

1. Individuelle Sonderleistungen und Wünsche (z.B. Futtergabe, Medikamentengabe, Tierarztbesuch etc.) werden nach Aufwand berechnet. Die Kosten setzen sich nach zeitlichem Aufwand und den Fahrtkosten, sowie eventuellen Behandlungskosten zusammen. Der zeitliche Rahmen für diese Sonderleistungen wird gemeinsam mit dem Hundehalter definiert.

 

Bild- & Videomaterial:

1. Der Gassi-Service behält sich das Recht vor, während der Betreuungszeit Videomitschnitte und/oder Fotos anzufertigen. 

2. Der Hundehalter erklärt sich mit der Veröffentlichung durch den Gassi-Service einverstanden. Mögliche Plattformen/Medien können sein: Webseite, WhatsApp, Social-Media Kanäle, Unterlagen vom Gassi-Service/Training, E-Mail etc.

3. Es ist dem Hundehalter nicht gestattet, ohne Einwilligung vom Gassi-Service und der anderen Hundehalter (sofern noch weitere Hunde auf den Videos & Fotos zu sehen sind) die Fotos und Videos zu veröffentlichen und zu nutzen. 

4. Der Hundehalter darf die Fotos/Videos ausschließlich für den privaten Gebrauch nutzen. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet.

 

Copyright:

1. Unterlagen, die vom Gassi-Service im Zusammenhang mit der Dienstleistung ausgehändigt worden sind, sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Hundehalters ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Gassi-Service zulässig.

 

Salvatorische Klausel:

1. Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. 

 

Schlussbestimmung: 

1. Der Hundehalter bestätigt mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung die Vertragsbestimmungen (AGB) von „Natürlich mit Hund“ (Manuela Rullik), gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. 

2. Im Falle eines Vertragsbruches kann dies zur sofortigen und fristlosen Auflösung des Vertrages führen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Abo-Preises. 

 

 

 









Share by: